Eine Bildungslizenz?

Noch eine Lizenz? Srsly? 😳

Ja. Ich denke, eine Lizenz für den Bildungsbereich, vor allem in der Schule, ist eine Notwendigkeit.

Ausgangsproblem

Betrachten wir den Einsatz eines Werkes, das unter einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen-4.0 lizensiert wurde. Um die Bedingungen der Lizenz zu erfüllen, muss bei Verwendung folgende Attributierung vorgenommen werden:

Bild von Armin Hanisch, @derLinkshaender
Quelle: https://arminhanisch.de/bilder/beispiel/fiktiv.jpg
Lizenz: CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
Bearbeitung: Ausschnitt geändert, Belichtung angehoben und Kontrast verstärkt

Bei der Version 3.0 der CC-Lizenz muss auch noch der Titel des Werkes angegeben werden, wenn er vermerkt ist. Bei der Nutzung in einem Online-Medium muss der Links nicht ausgedruckt werden, sondern kann als Ziel des Hyperlinks hinter der Lizenzbezeichnung angegeben werden.

Jetzt sind wir alle mal ehrlich und betrachten die im Web verfügbaren Dateien, die Werke nutzen, die unter einer solchen Lizenz veröffentlicht wurden. Wie viel Prozent davon schaffen es, die Bedingungen der Lizenz zu erfüllen? Und denken Sie dran, Sie erhalten die Lizenz zur Nutzung nur dann, wenn Sie alle Bedingungen der Lizenz erfüllen… 😉

Dabei sind die Creative Commons Lizenzen genau die Lizenzen, die im Bildungsbereich überall empfohlen werden, weil “OER” und “OMG, alles andere ist böse und nicht frei”. Dazu schreibe ich weiter unten auch noch etwas.

Die Lizenz

Lizenztext


Dieses Werk steht unter der Bildungslizenz (EduLicense 1.1.2)

Das Urheberrecht für diese Zusammenstellung liegt bei {{autoren_name}}. Die Weitergabe und Nutzung dieser Inhalte sowie die Veränderung ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen eingehalten werden:

Namensnennung

Die Weitergabe muss als Autor „{{autoren_name}}" nennen. Dazu muss der Text dieser Lizenz angegeben werden. Dies kann wie hier im Werk oder als einzelne Datei (z.B. im Anhang eines Werkes) erfolgen. Weitere Angaben sind nicht notwendig.

Kostenfreiheit

Dieses Werk, Bearbeitungen oder Übersetzungen und Werke, die auf diesem Werk beruhen, müssen unentgeltlich weitergegeben werden. Wird davon eine gedruckte Version erstellt, muss zumindest eine digitale Version dem gleichen Empfängerkreis ebenfalls kostenfrei zugänglich sein.

Datensparsamkeit

Erfolgt die Bereitstellung außerhalb einer öffentlichen Bildungseinrichtung oder einer Bildungseinrichtung in freier, nichtöffentlicher Trägerschaft, muss der Zugang dazu ohne Benutzerregistrierung, Erhebung von personenbezogenen Daten mit Ausnahme der technischen Verbindungsparameter oder einer Anforderung des Dokuments per Formular oder Mail (nötigenfalls durch Bereitstellung über einen weiteren Endpunkt) erfolgen.


Yep, das war’s. Das ist der gesamte Text der Lizenz. 😎 Ich schrieb ja, es soll Schülerinnen und Schülern eine Hinführung zum Thema ermöglichen und praxistauglich sein. Letztlich ist die im Softwarebereich vielgenutzte «MIT License» auch nicht viel länger…

Erläuterungen

Primäre Zielgruppe

Zielgruppe sind Lehrerinnen und Lehrer. Ich möchte ein erstes Bewusstsein schaffen, warum Attributierung wichtig ist. Wenn dann einige OER-Puristen und -Dogmatiker aufheulen, ist mir das herzlich egal. Ich will leicht nutzbaren, rechtssicher im Bildungsbereich kostenlos verteilbare Inhalte, deren Bedingungen auch für SuS erfassbar sind.

Die Verwendung, der Ausdruck und die Nutzung innerhalb und außerhalb der Schule ist damit problemlos möglich. Auch der Einsatz innerhalb eines LMS (Lernmanagementsystem, z.B. mebis oder Moodle) ist problemlos möglich.

Einfach verständlich

Der gesamte Text der Lizenz steht oben. Als Vergleich der Lizenztext der CC-BY-SA 4.0 hier: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.de Damit dürfte klar sein, welche der beiden Lizenzen im Unterricht die geeignetere ist, um das Thema Urheberrecht und Lizenzsierung anzusprechen und erste Lernschritte zu tun. Anekdote: es gibt kürzere Lizenzen, beispielsweise die WTFPL 😁

Schülerinnen und Schüler sollen mit Erfolgserlebnissen lernen, dass das Urheberrecht dem Schutz von Schaffenden dient und eine sinnvolle Erfindung darstellt. Wenn der Großteil des Lehrpersonals nicht in der Lage ist, Lizenzen korrekt zu verwenden, kann nicht diesen die Schuld gegeben werden. Stattdessen muss ich überlegen, ob ich das gewünschte Ziel nicht mit einer leichter verständlichen Lösung erreiche.

Kommerzialisierung sinnvoll verhindern

Fangen wir anders herum an. Viele andere Lizenzen erlauben die auch die kommerzielle Nutzung. Ich habe kein Problem, wenn ein Verlag meine Werke verbreitet, solange er sich an die Bedingungen der Lizenz hält. Da diese aber eine kostenfreie Verbreitung fordert, lockt hier keine Verdienstmöglichkeit. Da bei einer Print- oder Offline-Verbreitung dem gleichen Adressatenkreis auch eine kostenfreie Möglichkeit des Online-Bezugs angeboten werden muss, bleibt als Verdienstmöglichkeit nur die Gruppe, die aus Gründen des Komforts nicht selbst drucken möchte. Das sei einem Verlag gegönnt. Aber gerade die oft gelobte Veröffentlichung unter einer CC0-Lizenz (gemeinfrei) ermöglicht einer kommerziellen Ausnutzung Tür und Tor.

Datensparsamkeit

Auch dies wird oft beobachtet. Aggregatoren sammeln freien Inhalte, bieten diese auf einer Online-Plattform an und verdienen mit den Tracking-Daten und Profilen der Nutzer. Alternativ wird auf den Seiten Werbung geschaltet und mit den Anzeigen Geld verdient. Die üblichen OER-Lizenzen bieten keinerlei Handhabe gegen so ein Vorgehen. Ich finde, dass gerade im Bildungsbereich die digitale Souvernänität und die Kontrolle über die eigenen Daten nicht nur hehrer Anspruch sein darf, sondern in der schulischen Praxis auch gelebt werden muss.

Falls Du Dich fragst, warum beispielsweise Pixabay oder Unsplash keine CC0-Lizenz mehr anbieten, dann hast Du hier die Antwort. Wie oft scheitert der puristische Anspruch oft am Einfallsreichtum der Realität. 😉

Aber das ist keine “freie OER-Lizenz” OMG, OMG, 111Einself

Ja, das mag sein. Ich will auch keine “freie Lizenz”, denn ich will eben, dass niemand Profit mit meinen Werken macht und diese kostenfrei für Bildungszwecke zur Verfügung stehen. Die “non-commercial"-Klausel in den CC-Lizenzen beispielsweise ist ein ewiger Quell von Problemen. Wenn Du an einer privaten Schule arbeitest, kannst Du keine “NC”-CC-lizensierten Werke nutzen, denn Deine Schule ist ein wirtschaftlich arbeitender Betrieb. Details siehe oben unter “Kommerzialisierung sinnvoll verhindern”.

Eine kurze Definition des Begriffs freier Lizenzen findest Du hier in der Wikipedia.

Gibt es noch andere, einfach und freie Lizenzen?

Jede Menge. Gerade im Bereich der Software und der Daten haben sich eine Reihe von Lizenzen etabliert wie die BSD, die MIT oder die AFL-Lizenz. Als Beispiel führe ich hier den Link zur MIT-Lizenz an. Diese ist selbst nicht einmal mit einem Copyright versehen und kann (und wird) daher auch oft verändert. Aber auch hier ist die kommerzielle Nutzung ausdrücklich erlaubt, was meinem Ziel von Materialien ohne Kommerzialisierung in der Bildung zuwider läuft.

Häufige Fragen

“Kann ich das einfach ausdrucken und meinen SuS austeilen?”

Ja, natürlich. Dabei musst Du aber darauf achten, gleichzeitig auch die Datei, auf der der Ausdruck basiert, irgendwo für die SuS bereit zu stellen. Beispielsweise auf dem Schulserver, der Homepage oder auf Speichermedien. Warum das? Weil die Welt der Lernmaterialien in das Digitale wandert und digitale Quellen vielseitiger verwendbar sind. Auch das ist eines meiner Ziele: das Bewusstsein schärfen, dass analog oder digital nicht mehr das Kriterium für gute oder schlechte, für kostenlose oder kommerzielle Medien ist.

“Muss ich das immer im Web öffentlich machen?”

Nein, musst Du nicht. Es muss nur dem gleichen Adressatenkreis sowohl als offline/print als auch digital angeboten werden, um Lernenden die freie Auswahl zu ermöglichen, auf welche Weise ein Werk zum Lernen genutzt wird.

“Wir sind eine Uni, eine Lehrerakademie, etc. …”

Kein Problem, die Klausel “[…] öffentlichen Bildungseinrichtung oder einer Bildungseinrichtung in freier, nichtöffentlicher Trägerschaft […]” umfasst eben auch die Ausbildung von Studenten, pädagogischem Personal, die berufliche Weiterbildung usw.

“Kann ich diese Texte in einem LMS (Lernmanagementsystem) nutzen?”

Ebenfalls kein Problem. Aus dem gleichen Grund wie die vorherige Antwort. Innerhalb einer Bildungseinrichtung sind oft Benutzerregistrierungen (z.B. für das «Mebis»-System in Bayern) notwendig. Diese Systeme dienen aber schulischen Zwecken und der Bildung.

“Kann ich die Bilder und Zeichnungen aus dem Text für meinen Unterricht nutzen?”

Wenn es Dir weiter hilft, gerne. Alle Bilder stammen entweder aus meinem Portfolio (die hier verwendeteten stehen unter der EduLicense, also für Lehrerinnen und Lehrer völlig problemlos nutzbar) oder von den Seiten www.pixabay.com, unsplash.com oder pexels.com, die eine noch wesentlch liberalere Lizenz benutzen, die sogar die kommerzielle Nutzung erlaubt.

“Darf ich das verkaufen”

Einfache Antwort: Nein.

Und weiter?

Zuerst ein großer Dank an Christian Mayr von der ALP in Dillingen, der mir durch seine interessanten und praxisrelevanten Fragen und in der Diskussion geholfen hat, einige Formulierungen der ursprünglichen Lizenz zu verbessern und die Intention hinter einigen Passagen deutlicher heraus zu stellen.

Updates

2020-09-22: Optimierung der dritten Klausel um die Einsatzmöglichkeit innerhalb von Bildungseinrichtungen.

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